Inhaltlich sollen die folgenden Aspekte untersucht und besprochen werden:
Nur gemeinsam können wir systemhafte Änderungen bewirken!
Die geltende ukrainische Verfassung ist seit mehr als 20 Jahren in Kraft. Überschaut man diese Zeitspanne, so kann man einen Prozess der „Konstitutionalisierung“ in der Ukraine beobachten. Die Zahl der Entscheidungen des Verfassungsgerichts der Ukraine steigt und der Umfang der Entscheidungen ist heute auch erheblich größer als das noch vor 15 Jahren der Fall war. Auch findet die Verfassung in der Fachliteratur eine erheblich größere Beachtung.
Dennoch wird beklagt, dass die Verfassung noch nicht ausreichend im Denken der Juristen und Politiker verwurzelt ist. Man thematisiert seit Langem Probleme und kommt keiner Lösung nahe, ein typisches Beispiel sind die sozialen Rechte in der Verfassung.
Daher haben Mitglieder des Rechtsdialogs und gleichzeitig Professoren der Taras- Schewtschenko-Universität Kyiv an der Ausschreibung des Bildungsministeriums der Ukraine mit dem Projekt "Entwicklung einer systematischen Grundrechtslehre zur Verwirklichung europäischer Rechtswerte in der Ukraine im Zusammenhang mit dem Aufbau der Zivilgesellschaft" erfolgreich teilgenommen.
Dieses Projekt beginnt 2019 und die Teilnehmer des Projektes werden sich mit den Fragen des Verfassungsrechts befassen, die die Grundlagen des Verfassungsrechts betreffen. Denn bei einer gründlichen Analyse der bekannten Unzulänglichkeiten der ukrainischen Lehre vom Verfassungsrecht hat sich gezeigt, dass genau bei diesen Grundlagenfragen das entscheidende Defizit besteht: Ohne das kleine Einmaleins kann ich keine höhere Mathematik machen und ohne eine allgemeine Grundrechtslehre keine Verfassungskultur verwirklichen, die den Artikel 8 der Verfassung zur gelebten Realität in den staatlichen Gewalten und der Gesellschaft macht.
Das Projekt wird etwa 3 Jahre dauern und ukrainische und europäische Rechtswissenschaftlern einbeziehen.
siehe vorherige Projekte
Menschenwuerde im deutschen, polnischen und ukrainischen Recht